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Kurssystem

Informationen zum Kurssystem der Qualifikationsphase (Q1-Q4)

Stand: Schuljahr 2023/24

Diese Kursinformation enthält nur die wichtigsten Bestimmungen. Ein genaueres Studium der Oberstufenverordnung, des Kursverzeichnisses und regelmäßige Teilnahme an den Informationen durch den Studienleiter wird dringend empfohlen.

Die zentrale Rechtsgrundlage

  • Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 in der jeweils gültigen Fassung


Verweildauer

Der Schüler/die Schülerin darf die Oberstufe (E1-Q4) einschließlich Prüfungshalbjahr höchstens 4 Jahre besuchen.


Zusammenfassung der Fächer in Aufgabenfelder

Aufgabenfeld I
(sprachlich-künstlerisch)
Deutsch
Englisch
Französisch
Latein
(Spanisch)
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel
Aufgabenfeld II
(gesellschaftswissenschaftlich)

Geschichte
Politik und Wirtschaft
Geografie
Wirtschaftswissenschaften
ev. und kath. Religionslehre
Ethik

Aufgabenfeld III
(mathematisch-naturwissenschaftlich)
Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik
  Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, jedoch in der gesamten Oberstufe Pflichtfach.













Wahl der Leistungsfächer

Jede Schülerin/jeder Schüler wählt für die gesamte Qualifikationsphase zwei Leistungsfächer. In der Regel werden die beiden Neigungskurse aus E2 fortgeführt.

  • Ein Leistungsfach muss eine aus der Sek. I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein, das andere ist frei wählbar.
  • Als Leistungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, in dem die Schülerin/der Schüler Unterricht in der gesamten Einführungsphase hatte und am Ende von E2 mindestens 5 Punkte erreichte.
  • Die Leistungskurse werden bei der Einbringung in die Abiturwertung zweifach gewertet.


Wahl der Grundkursfächer

Zusammen mit den Leistungskursen müssen entsprechend den Belegungspflichten die Grundkurse gewählt werden. In der Regel sind dies sieben bis acht Grundkurse pro Halbjahr.

  • Die Einwahl in die Grundkurse erfolgt mindestens für die Dauer der Stufe Q1-Q2.
  • Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht besucht und können nicht zur Erfüllung der Belegverpflichtung herangezogen werden. (Achtung: Falls es sich um eine einzubringende Leistung handelt, bitte sofort Kontakt mit dem Studienleiter aufnehmen. Evtl. muss wiederholt oder die Schule verlassen werden.)
  • Im Prüfungshalbjahr kann kein Fach neu begonnen oder nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen werden.


Fremdsprachenregelung

Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe (als Realschüler) nur in der Pflichtfremdsprache unterrichtet wurden, müssen die zweite Pflichtfremdsprache durchgängig von E1 bis Q4 besuchen und mindestens zwei Kurse (Prüfungshalbjahr und das Halbjahr davor) in die Gesamtqualifikation einbringen.