Zulassung zur Qualifikationsphase
Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn am Ende von E2
- die Schülerin bzw. der Schüler alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen hat oder
- in höchstens zwei verbindlichen Fächern weniger als 5 Punkte erreicht wurden und jedes dieser Fächer durch mindestens 10 Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik kann der Ausgleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen, hier darf höchstens ein Fach weniger als 5 Punkte haben.
Die Zulassung erfolgt nicht, wenn
- in einem verbindlichen Fach 00 Punkte erreicht wurden,
- in zwei der Fächer Deutsch, verpflichtende Fremdsprachen und Mathematik weniger als 5 Punkte erreicht wurden
- in drei oder mehr verbindlichen Fächern weniger als 5 Punkte erreicht wurden oder
- kein Ausgleich vorhanden ist.
Die Zulassungskonferenz kann aus vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen (mangelndes Leistungsvermögen oder mangelnder Leistungswille gehören nicht dazu) zu der Auffassung gelangen, dass eine Schülerin/ein Schüler, die/der die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, dennoch in der Qualifikationsphase erfolgreich weiterarbeiten kann. Dieser Zulassungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit.