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Unsere Schule

SCHULORDNUNG DER MAIN-TAUNUS-SCHULE


Verhalten im Unterricht

1)    Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden.

2)    Wenn die Lehrkraft nicht zum Unterricht gekommen ist, macht der Klassensprecher/die Klassensprecherin bzw. ein Kursmitglied 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde dem Sekretariat Mitteilung darüber.

3)    Jede Schülerin/jeder Schüler hat ihren/seinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach der letzten Stunde im Klassen-/Kursraum sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen, die Whiteboards sind zu säubern. In den Gebäuden ist bei grober Verschmutzung der Boden zu kehren.

Verhalten in den Pausen

1)    Vor dem Unterricht und während der beiden großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe bis zum Vor-Gong in den Pausenbereichen draußen auf. Der Aufenthalt in den Fluren und Treppenhäusern ist für alle Schüler¬innen und Schüler in den Pausen und Mittagspausen nicht erlaubt. Für die Oberstufe sind die Oberstufenräume und im 1. und 2. Stock geöffnet. Zusätzlich stehen dort Aufenthalts-bereiche zur Verfügung.

2)    Bei vorherigem Unterricht in Fachräumen und vor Unterrichtsbeginn können Schultaschen zügig in den Fluren der jeweiligen Jahrgangsstufen abgelegt werden. Umgekehrt können die Schülerinnen und Schüler ihre Schultaschen zu Beginn der Pausen zu den Fachräumen, aber nur im Erdgeschoss bringen. Der 3. Stock ist hierbei explizit ausgenommen.

3)     Pausenbereich für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der Schulhof vor der Cafeteria mit seinen Spielgeräten; die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe halten sich auf dem Hof zwischen dem Haupteingang und den Sporthallen auf.

4)    In den Außenbereichen sind Ballspiele wegen Verletzungsgefahr nur mit weichen Bällen erlaubt. In den Gebäuden sind Rennen und Ball- oder Fangspiele generell verboten.

5)    In den Regenpausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 in der Pausenhalle oder der Cafeteria, den Klassen 7 bis 10 stehen zusätzlich die Mittel-stufenflure des 1. und 2. Stockes zur Verfügung. Der 3. Stock ist explizit ausgenommen. Die Regenpause wird durch ein verlängertes Gong-Zeichen angezeigt.

6)    Während der Pausen und Freistunden sollen sich die Schüler und Schülerinnen so ver-halten, dass andere Klassen nicht gestört werden.

7)    Vor der 1. Stunde, während der großen Pausen und Mittagspausen sollen sich die Schüler und Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe vorrangig im Freien aufhalten. Der Aufenthalt im gesamten 3. Stock ist für alle, auch für die Oberstufe, nicht erlaubt. Die Cafeteria steht nur in der Mittagspause und nur zum Erwerb und Verzehr von Speisen zur Verfügung.



 
Verhalten auf dem Schulgelände

1)   Fahrräder und Roller sind auf dem gesamten Schulgelände zu schieben. Motorisierte Zweiräder (auch E-Roller) dürfen über die Gartenstraße auf den an Gebäude C der BWS markierten Stellplätzen parken oder direkt in der Rudolf-Mohr-Straße auf dem Parkplatz vor Gebäude B/VHS der BWS gegenüber der Tiefgarageneinfahrt des Chinon-Centers.

2)    Für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe ist während der gesamten Schulzeit das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht gestattet. Zur täglichen Schulzeit gehören auch die Pausen, insbesondere die Mittagspausen, der nachmittägliche Besuch der Lerncafés, der Hausaufgabenbetreuung und der AGs. Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 ist das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspausen erlaubt; Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klassen dürfen nur auf Antrag und mit Einverständnis der Eltern zur häuslichen Verpflegung in der Mittagspause das Schulge¬lände verlassen. Das Schulgelände ist an den Ausgängen in Richtung Bahnhof, zur Ostendstraße und zum Parkplatz markiert, ansonsten endet es spätestens am nächsten Straßenrand. Der Parkplatz zählt nicht zum Schulgelände.
3)    Jeder/jede hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich noch andere in Gefahr bringt oder in irgendeiner Weise verletzt. Das Mitbringen von Waffen (z.B. Messern, Reizgas, Wurfgeschossen) ist verboten. Spiele, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet werden, sind untersagt.
4)    Jeder Schüler/jede Schülerin achtet auf Ordnung und Sauberkeit auch in den Klassen- und Fachräumen, auf dem Pausengelände und in den Toiletten und stellt sie gegebe¬nen-falls wieder her. Ordnungsdienste der Klassen 7 bis 10 sorgen zudem für Sauberkeit in den jeweiligen Jahrgangsfluren. Verursachte oder beobachtete Schäden sind sofort bei den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden. Darüber hinaus sind die Klassen der Unter- und Mittelstufe im Wechsel für das Einsammeln von Müll verantwortlich. Dazu werden umschichtig Hof- und Treppenhausdienste eingerichtet.
5)    Fremdes Eigentum ist zu respektieren.
6)    Als Aufenthaltsbereich stehen den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe Sitzgruppen und nicht genutzte Kursräume im 1. und 2. Stock, in Freistunden zusätzlich die Cafeteria zur Verfügung.
7)    Rauchen und Vapen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dasselbe gilt für das Konsumieren, Mitführen und Weitergeben von anderen Rauschmitteln wie z. B. Alkohol oder Cannabis.
8)    Warme Speisen, die außerhalb der Cafeteria erworben wurden (z. B. Pizza/Döner), dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden. Alle anderen warmen Speisen, offene Getränke und alles, was gerne auf dem Boden landet, sind an den Tischen der Cafeteria oder im Freien einzunehmen. Müll und Missgeschicke sind selbst und sofort zu beseitigen.


Nutzung internetfähiger Endgeräte

Die Nutzung internetfähiger Endgeräte ist über die angepasste Smartphone-Nutzungsordnung vom 26.02.2025 geregelt; sie gilt ab Einzug ins Hauptgebäude (6. März 2025) und wird nach dem vollständigen Bezug aller sanierten Gebäude entsprechend angepasst.



gez. S. Buse-Stephan, OStD`n    Stand: 26.02.2025

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Überarbeitete Smartphone-Nutzungsregelung - Interim II (Stand 17.02.2025)

Grundsätze
•    Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander, auch in der medialen Kommunikation.
•    Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte gelten für Lernende und Lehrende.
•    Schaffung eines guten und störungsfreien Lernklimas im Unterricht und in Lernräumen, wie beispielsweise dem Mathe- oder dem Fremdsprachencafé.
•    Die Lehrenden und Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr, werden ihrer Vorbildfunktion gerecht und leben den maßvollen Umgang mit dem Smartphone vor. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
Deshalb wollen wir Störungen und Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, insbesondere verursacht durch Nutzung von Smartphones, unterbinden und gezielt das Miteinander und die Kommunikation untereinander fördern. Es gelten folgende Regeln:


Generell untersagt ist die Nutzung von Smartphones (*außer zu unterrichtlichen Zwecken)
-    in den Toiletten
-    in den Umkleideräumen
-    zu Bild- und Filmaufnahmen*
-    zum Abspielen von Tonaufnahmen ohne Kopfhörer*
und während der gesamten Unterrichtszeit (7:45 bis 17:00 Uhr)
-    auf den Pausenhöfen
-    auf den Fluren
-    in der Cafeteria    

Generell erlaubt ist die Nutzung von Smartphones
-    vor Beginn der 1. Stunde bis zum Vor-Gong
-    für Oberstufenschülerinnen und -schüler: In ihren jeweiligen Aufenthaltsbereichen (1. und 2. Stock)

Im Unterricht und in den 5-Minuten-Pausen entscheidet das Klassenteam oder jede einzelne Lehrkraft über die Nutzung von Smartphones. Für den Unterricht stehen iPads zur Verfügung.
Die Nutzung von Smartphones, Smartwatches o.ä. während Klausuren, Klassenarbeiten oder Prüfungen ist untersagt und führt bei Nutzung zur Anwendung der Bestimmungen über Täuschungen. Daher sind bei sämtlichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen alle mitgeführten internetfähigen Endgeräte beim Lehrenden abzugeben, es sei denn, die Nutzung ist mit der Lehrkraft abgesprochen. Die Schulranzen und -taschen sind im von der Lehrkraft ausgewiesenen Bereich abzustellen.
Lehrende sind berechtigt, bei Verstößen das Smartphone einzuziehen. Das Gerät muss zuvor von den Lernenden ausgeschaltet werden. Es kann nach dem individuellen Unterrichtsschluss - frühestens aber nach der 6. Stunde und zu Öffnungszeiten des Sekretariats - wieder abgeholt werden.
Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße, wie z. B. Beleidigungen oder Verletzung des Rechts auf das eigene Bild, werden die Eltern informiert und die Polizei eingeschaltet.
Weitere Veränderungen werden ggfs. nach dem vollständigen Einzug in alle neuen Gebäude und der Bereitstellung der persönlich konfigurierten iPads angepasst.