SCHULORDNUNG DER MAIN-TAUNUS-SCHULE
Stand: 2023 / gez. S. Buse-Stephan, StD`n
Verhalten im Unterricht
- Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden.
- 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde macht der/die Klassensprecher/in bzw. ein Kursmitglied dem Sekretariat Mitteilung, wenn die Lehrkraft nicht zum Unterricht gekommen ist.
- Jede/r Schüler/in hat ihren/seinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach der letzten Stunde im Klassen-/Kursraum sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen. Die Tafeln/Whiteboards sind zu säubern. In den Gebäuden ist bei grober Verschmutzung der Boden zu kehren.
Verhalten in den Pausen
- Vor dem Unterricht und während der beiden großen Pausen halten sich die Schüler/innen der Unter- und Mittelstufe bis zum Vor-Gong auf den Pausenbereichen draußen auf. Der Aufenthalt in den Fluren und Treppenhäusern der Containergebäude ist für alle Schüler/innen in den Pausen und Mittagspausen nicht erlaubt. Für die Oberstufe sind der 90er-Jahr-Bau im Erdgeschoss und 1. Stock (R.051 bis R.155) und bei Unterrichtsausfall auch die regulären Unterrichtsräume - ausgenommen die Fachräume - geöffnet.
- Bei vorherigem Unterricht in Fachräumen und vor Unterrichtsbeginn können Schultaschen zügig in den Fluren des Erdgeschosses und des 1. Stocks zum Klassenraum im Rahmen der Bodenmarkierungen abgelegt werden. Umgekehrt können die Schüler/innen ihre Schultaschen auch zu Beginn der Pausen zu den Fachräumen bis maximal in den 1. Stock bringen.
- Pausenbereich für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der Schulhof zwischen den Gebäuden 8 und 9 und der Spielplatz an der Pestalozzischule. Die Schüler/innen ab Jahrgangsstufe 7 halten sich in dem Bereich zwischen den Gebäuden 7 und 6 und vor der Sporthalle auf.
- In den Außenbereichen sind Ballspiele wegen Verletzungsgefahr nur mit weichen Bällen erlaubt. In den Gebäuden sind Ball- oder Fangspiele generell verboten.
- In den Regenpausen bleiben die Schüler/innen bis auf die Fachräume in den geöffneten Klassen-/Kursräumen. Die Regenpause wird durch ein verlängertes Gong-Zeichen angezeigt.
- Während der Pausen und Freistunden sollen sich die Schüler/innen so verhalten, dass andere Klassen nicht gestört werden.
- Während der großen Pausen und Mittagspausen sollen sich die Schüler/innen der Unter- und Mittelstufe vorrangig im Freien aufhalten. Die Cafeteria ist zum Erwerb und Verzehr von Speisen gedacht und ist kein Daueraufenthaltsraum.
Verhalten auf dem Schulgelände
- Fahrräder sind auf dem gesamten Schulgelände zu schieben. Motorisierte Zweiräder dürfen über die Gartenstraße auf den an Gebäude C der BWS markierten Stellplätzen parken oder direkt in der Rudolf Mohr Straße auf dem Parkplatz vor Gebäude B/VHS der BWS gegenüber der Tiefgarageneinfahrt des Chinon-Centers.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten und Pausen von Schüler/innen der Unter- und Mittelstufe nicht verlassen werden. In der Mittagspause dürfen Schüler/innen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 7 nicht ohne Genehmigung eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.
- Jede/r hat sich so zu verhalten, dass sie/er weder sich noch andere in Gefahr bringt oder in irgendeiner Weise verletzt. Das Mitbringen von Waffen (z.B. Messern, Reizgas, Wurfgeschossen) ist verboten. Spiele, durch die Mitschüler/innen gefährdet werden, sind untersagt.
- Jede/r Schüler/in achtet auf Ordnung und Sauberkeit auch in den Klassen-/Fachräumen, in den Gängen, auf dem Pausengelände und in den Toiletten und stellt sie gegebenenfalls wieder her. Verursachte oder beobachtete Schäden sind sofort bei den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden. Darüber hinaus sind die Klassen der Sekundarstufe I im Wechsel für das Einsammeln von Müll verantwortlich.
- Das Eigentum von Mitschüler/innen ist zu respektieren.
- Als Aufenthaltsraum stehen den Schüler/innen der Oberstufe nicht genutzte Kursräume zur Verfügung.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Warme Speisen, die außerhalb der Cafeteria erworben wurden (Pizza/Döner), dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden. Alle anderen warmen Speisen, offenen Getränke und alles, was gerne auf dem Boden landet, ist an den Tischen der Cafeteria oder im Freien einzunehmen. Missgeschicke sind selbst und sofort zu beseitigen.
Smartphone-Nutzungsregelung der Main-Taunus-Schule (Stand: 01.09.2023)
Grundsätze
- Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander, auch in der medialen Kommunikation.
- Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte (Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet – außer zu Unterrichtszwecken) gelten für Lernende und Lehrende.
- Schaffung eines guten und störungsfreien Lernklimas im Unterricht und in Lernräumen, wie beispielsweise dem Mathecafé oder dem Fremdsprachencafé.
- Die Lehrenden und Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr, werden ihrer Vorbildfunktion gerecht und leben den maßvollen Umgang mit dem Smartphone vor. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
Die Main-Taunus-Schule möchte Störungen und Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, die durch eine Nutzung von Smartphones verursacht werden, verhindern. Deshalb gelten folgende Regeln.
Die Nutzung von Smartphones bleibt an folgenden Orten während der Unterrichtszeit generell untersagt
- auf dem Pausenhof bei den Container-Gebäuden
- auf den Fluren in den Container-Gebäuden
- in den Toiletten
- in den Umkleideräumen
AUSNAHME: UNTERRICHTLICHE ZWECKE
Daraus folgt, dass die Nutzung von Smartphones generell erlaubt ist
- in den Essensbereichen und Räumen für die Mittagsbetreuung außerhalb der
Mittagspause (7. Stunde)
- vor Beginn der 1. Stunde bis 07:40h
- für Oberstufen-SuS: im und auf dem Pausenhof am Gebäude 5 (90er-Jahre-Bau)
NIRGENDS ERLAUBT sind:
- Bild und Filmaufnahmen
- Abspielen von Tonaufnahmen ohne Kopfhörer
AUSNAHME: UNTERRICHTLICHE ZWECKE
Im Unterricht und in den 5-Minuten-Pausen entscheidet die einzelne Lehrkraft oder das Klassenteam über die Nutzung von Smartphones. Bei der Unterrichtsplanung bedenkt sie, dass gerade in den jüngeren Jahrgängen nicht alle SuS ein Smartphone besitzen.
Eine Nutzung von Smartphones, Smartwatches o.ä. während Klausuren, Klassenarbeiten oder Prüfungen führt zur Anwendung der Bestimmungen über Täuschungen und wird entsprechend geahndet. Daher sind bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen sämtliche mitgeführten internetfähigen Endgeräte beim Lehrenden abzugeben und von ebendiesem zu verstauen.
Lehrende sind berechtigt, bei Verstößen das Smartphone einzuziehen. Das Gerät muss zuvor von den Lernenden ausgeschaltet werden. Es kann nach dem individuellen Unterrichtsschluss – frühestens aber nach der 6. Stunde - zu Öffnungszeiten des Sekretariats wieder abgeholt werden.
Bei Verdacht auf eine Straftat werden die Eltern informiert und die Polizei eingeschaltet.
Die Ortsangaben werden nach dem Umzug ins neue Gebäude angepasst.
Nach Schulkonferenzbeschluss gültig ab 01.09.2023
gez. S. Buse-Stephan, OStD`n
Stand: 01.09.2023